FAQ - Frequently Asked Questions

Im folgenden haben wir einige häufig gestellte Fragen rund um die Verwertung von Immobilien zusammengetragen....

Was bedeuten 05/10 und 07/10 Wertgrenzen?

Erfolgt beim Versteigerungstermin ein Gebot von unter 50% des Verkehrswertes muss der Rechtspfleger beim Amtsgericht den Zuschlag versagen. Liegt das Höchstgebot unter 70% des Verkehrswertes können die Gläubiger verlangen, den Zuschlag nicht zu erteilen. In diesen Fällen gibt es einige Monate später einen weiteren Versteigerungstermin. Ihr Vorteil: Sollte der Zuschlag bereits einmal versagt worden sein, so gelten für den nächsten Versteigerungstermin keine Wertgrenzen mehr - Ihre Chance die Immobilie zu einem sehr günstigen Preis zu ersteigern!

Wann kann ich in das Objekt einziehen?

Haben Sie ein leerstehendes Objekt gekauft, können Sie unmittelbar nach dem Zuschlag einziehen bzw. renovieren. Haben Sie ein vermietetes Objekt erworben, wird das Mietverhältnis zunächst nicht berührt und bleibt unverändert bestehen. Sie haben aber alle Möglichkeiten der Kündigung (Eigenbedarf oder sonstige gesetzliche Bestimmungen). Ist das Objekt vom Alteigentümer bewohnt müssen Sie sofort nach dem Zuschlag eine schriftliche Aufforderung zur Objekträumung versenden. Erkundigen Sie sich nach den Einzelheiten bei vermieteten oder bewohnten Objekten aber auf jeden Fall beim Rechtspfleger des Amtsgerichtes oder bei Ihrem AssetGate Berater- dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Was steht im Gutachten?

Nutzen Sie das umfangreiche Wertgutachten des unabhängigen Sachverständigen. Der Sachverständige listet alle Objektmängel und notwendigen Investitionen aus Sicht eines Bauprofis auf und gibt Ihnen Sicherheit und Transparenz. Die Gutachten sind in der Regel reich bebildert und gehen weit über das hinaus, was Sie beim einen klassischen Objekterwerb von einem Immobilienmakler erhalten.

Wer setzt den Verkehrswert fest?

Der jeweilige Sachverständige setzt in seinem Gutachten einen Verkehrswert fest. Sie haben eine absolute Preistransparenz, da in dem Gutachten genau offen gelegt wird, wie sich der Verkehrswert errechnet hat (Wert des Grundstücks / Wert der Immobilie / Renovierungskosten / Baumängel / Ertragswert etc.).

An wen muss ich mich bei Fragen wenden?

Der zuständige AssetGate Berater oder der Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes gibt Ihnen gerne Auskunft zu dem Versteigerungsobjekt.

Welche Gebühren kommen auf mich zu?

Sie sparen sich die bis zu 6% Maklercourtage, die beim klassischen Immobilienkauf an den Makler zu zahlen ist. Es fällt lediglich eine Zuschlagsgebühr an, die üblicherweise etwas unterhalb der Notarkosten liegt. Ferner werden Ihnen noch Gebühren für die Grundschuldeintragungen berechnet sowie die Grunderwerbssteuer.

Wann geht das Eigentum auf mich über?

Sobald der Zuschlag bei Gericht rechtskräftig erteilt wurde sind Sie neuer Eigentümer des Objektes. Der Zuschlag erfolgt in der Regel am Ende der Bietstunde, wenige Wochen später ist dieser Zuschlag dann rechtskräftig. Sie können sich den Weg zum Notar (und dessen Kosten) sparen, dieser ist bei einer Versteigerung nicht erforderlich.

Wie läuft ein Versteigerungstermin ab?

Der Versteigerungstermin (auch: Bietstunde) dauert mindestens 30 min., der Zuschlag erfolgt allerdings erst, sobald kein weiteres Gebot mehr abgeben wird. Alles was Sie brauchen ist Ihr Personalausweis und - als Sicherheitsleistung - 10% des Verkehrswertes als bankbestätigter Scheck. Alternativ können Sie die Sicherheitsleistung bei dem entsprechendem Amtsgericht vor dem Termin einzahlen / überweisen Unser Tipp: Besuchen Sie einfach mal einen Versteigerungstermin um den Ablauf kennen zu lernen. Diese Erfahrung hilft Ihnen auf jeden Fall bei "Ihrem" Versteigerungstermin.

Sollte ich vorher mit meiner Bank sprechen?

Sprechen Sie rechtzeitig vor einer Versteigerung mit Ihrer Bank über Ihren möglichen Finanzierungsrahmen. Für die Zahlung des Gesamtkaufpreises erhalten Sie in der Regel einen Monat Zeit.

Wo finden die Versteigerungen statt?

Die Versteigerungen finden in der Regel in dem Sitzungssaal des zuständigen Amtsgerichtes statt.

Wer kann an einer Versteigerung teilnehmen?

Unabhängig von der Nationalität kann jede Person ab 18Jahren bei einem Versteigerungstermin mitbieten.

Wie komme ich an Informationen über Objekte?

Rufen Sie Ihren AssetGate Berater vor Ort an und schildern Sie Ihm Ihren Objektwunsch. Er hilft Ihnen gerne weiter.

Welche Vorteile habe ich bei einer Versteigerung?

Die Anzahl der Versteigerungstermine hat sich von knapp 30.000 Mitte der 90er Jahre auf mittlerweile über 90.000 Zwangsversteigerungstermine verdreifacht, dies bietet für Immobilienerwerber außerordentliche Chancen. Und noch ein wichtiger Vorteil: Sie haben Zugriff auf ein Wertgutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Der Sachverständige listet alle Objektmängel und notwendigen Investitionen aus Sicht eines Bauprofis auf und gibt Ihnen Sicherheit und Transparenz.

Gerne helfen wir Ihnen individuell weiter - schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage.


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